Am 6. März 2024 trafen sich Vertreter:innen von NUWiss mit den Mitgliedern des Wissenschaftsausschusses des Brandenburger Landtags sowie der Brandenburgischen Wissenschaftsministerin Manja Schüle (SPD). Die Politiker:innen befanden sich für mehrere Tage auf einer Informationsreise in Wien, um sich mit verschiedenen Stakeholdern auszutauschen und suchten dabei aktiv das Gespräch mit NUWiss. Ihr Interesse rührt daher, dass der brandenburgische Landtag gerade dabei ist, ein vergleichsweise progressives Wissenschaftsgesetz zu beschließen. Das Gesetz ist das Ergebnis eines zweijährigen intensiven Dialogprozesses zu „Guter Arbeit in der Wissenschaft“, in den auch Vertreter:innen des Bündnisses “Frist ist Frust”/NGAWiss, Gewerkschafter:innen und Personalräte (= Betriebsräte) eingebunden waren.
Das lesenswerte Abschlussdokument dieses Prozesses belegt deutlich, dass ihm eine Einschätzung der Problemlage zugrunde liegt, die mit den von der EU adressierten forschungspolitischen Herausforderungen übereinstimmt: Es zeugt von der Einsicht, dass prekäre Beschäftigungsverhältnisse und einseitige Karrierekonzepte dem Wissenschaftsstandort und der wirtschaftlichen Entwicklung schaden. Heiß umstrittenes Diskussionsthema waren auch hier verbindliche Zielvorgaben für den Anteil unbefristeter Arbeitsverhältnisse (Befristungshöchstquote), die letztlich allerdings im Rahmen eines „Zukunftsvertrags“ mit konkreten Zahlen und Schritten (Stufenmodell) festgelegt wurden. Auch die gesetzlich vereinbarte, aktive Rolle von Personalräten (= Betriebsräten) und Senaten bei der Personalplanung für das gesamte wissenschaftliche Personal ist ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung.
Die inzwischen auf Landesebene vorgelegte Entwurf zur Gesetzesnovelle zeigt, wie politische Kompromisse (!) bei ausreichendem Bemühen aussehen können. Gerade, weil es sich um eine breite, parteienübergreifende Einigung (SPD, CDU, Grüne) in Sachen Befristungshöchstquote handelt, sei Paragraf 54 zur Gänze zitiert:
Die Hochschulen erstellen in einem transparenten Prozess unter Beteiligung der
Gesetzentwurf der Landesregierung: Gesetz zur Weiterentwicklung des Brandenburgischen Hochschulsystems
zuständigen Personalvertretungen Dauerstellenkonzepte für die Beschäftigung von Akademischen Beschäftigten, die hochschulspezifische Zielvorgaben für den Anteil unbefristeter Arbeitsverhältnisse mit Akademischen Beschäftigten enthalten und von dem nach der Grundordnung zuständigen zentralen Organ der Hochschule beschlossen werden. Ausgenommen sind solche Beschäftigungsverhältnisse, die aus Mitteln Dritter finanziert werden. Die Dauerstellenkonzepte zeigen die Hochschulen gemeinsam mit ihren Struktur- und Entwicklungsplänen der für die Hochschulen zuständigen obersten Landesbehörde an.
Das Beispiel Brandenburg zeigt, wie politische Kompromisse bei ausreichendem Bemühen aussehen können. Die internationalen Entwicklungen der letzten Monate belegen also, dass die österreichische Universitätspolitik empfindlichen Aufholbedarf hat. Sie haben aber auch gezeigt, dass es parteiübergreifende, die Interessen aller berücksichtigende, praktikable Lösungswege geben kann! Auch in Österreich wird es endlich Zeit, einen echten Dialogprozess auf Augenhöhe mit Beteiligung der Betroffenen zu führen! Let’s go!