Author name: NUWiss

Tagung: „20 Jahre Universitätsgesetz 2002: Erfolge und Reformbedarf “ (8.-9.11.2022 Uni Graz)

SAVE THE DATE! Das Zentrum für österreichisches und europäisches Hochschulrecht sowie Hochschulgovernance (ZHR) an der Universität Graz lädt Sie in Kooperation mit dem Institut für Universitätsrecht an der Johannes Kepler Universität Linz (JKU) und dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des Universitätsgesetzes zu einer Präsenztagung an der Universität Graz […]

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Personalentwicklung und Karriereplanung für alle!

Obwohl es Personalentwicklungspläne an den Universitäten gibt, greifen diese zu kurz, da sie ausschließlich Anstellungen innerhalb der Professor*innenkurie erfassen. Eine ähnlich verbindliche Planung für Dauerstellen im Mittelbau (wie z.B. die kollektivvertraglich definierten Rollen Senior Scientist und Senior Lecturer) fehlt. Dabei würde keine verantwortungsvoll agierende Organisation Mitarbeiter*innen entlassen, die zuvor erst jahrelang aufgebaut wurden, nur weil

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Finanzierung ohne Wettbewerb!

Im Laufe der letzten Jahre hat sich ein klarer Trend herausgebildet: Die Universitäten sind Orte von mannigfaltigen Wettbewerbsformen geworden. Wettbewerb spielt eine immer zentralere Rolle in der Organisation des Wissenschaftssystems. Universitäten stehen zueinander im Wettbewerb. Sei es innerhalb Österreichs von Leistungsvereinbarungen und Globalbudgetverhandlungen mit dem Wissenschaftsministerium oder international im Zuge von internationalen Uni-Rankings. In diesem

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Unbefristete Verträge für alle – §109 muss weg!

Während das allgemeine österreichische Arbeitsrecht eine Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverhältnissen („Kettenverträge“) weitgehend untersagt, wurde mit dem §109 in der Universitätsgesetznovelle von 2002 (UG2002) eine Ausnahmeregelung für befristete Anstellungsverhältnisse geschaffen, die den besonderen Charakteristika von Karrierepfaden von Wissenschaftler:innen Rechnung tragen sollten. Konkret sollte es dadurch möglich werden, wissenschaftliche Qualifikationen in befristeten „Laufbahnstellen“ zu erwerben, um danach

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