Wir sind Nora

Name und Alter: Nora, Ende 30

Persönliche Situation: Kinder, EU-Bürgerin

Werdegang: geistes- und sozialwissenschaftliches Studium und Doktorat in zwei verschiedenen europäischen Ländern und Gastaufenthalt in den USA
Anstellungen in Österreich: Postdoc-Stelle, anschließend FWF-Projekt

Nach dem Grundstudium in ihrem Heimatland und dem Doktoratsstudium in einem europäischen Land bekommt Nora eine Postdoc-Stelle an einer österreichischen Universität. Sie unterbricht die Stelle für rund ein Jahr wegen Elternkarenz, hält in dieser Zeit aber eine Lehrveranstaltung ab. Danach erhält sie die Zusage für ein FWF-Stipendium. Im Laufe des Projekts geht sie erneut in Elternkarenz, diesmal für sechs Monate. Als sie um eine Verlängerung ihres Vertrages um diese sechs Monate ansucht, wird die Verlängerung mit der Begründung abgelehnt, dass laut Kettenvertragsregelung bereits davor die maximale zeitliche Höchstgrenze von in Summe 8 Jahren erreicht wurde. Das heißt Nora verliert sechs Monate ihres finanzierten Projekts – jene sechs Monate, die sie in Karenz war. § 109 UG wirkt hier gegen junge Wissenschaftlerinnen, die es schaffen, exzellente Forschung mit persönlichen Verpflichtungen zu verbinden.